

Im Rahmen eines Gesamtservice für die Pharmazeutische Industrie weltweit, verfügen wir über die Genehmigung unserer Aufsichtsbehörde für das Packen, Umpacken, Kennzeichnen und die Freigabe von Arzneimitteln gem. § 13 Abs. 1 AMG.
Somit ist eine GMP – gerechte Arzneimittelherstellung unter den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards in Temperatur- und Zutrittskontrollierten Bereichen gewährleistet.
Gem. der Vorgabe unserer Kunden bieten wir gem. Herstellerprozess nach §13 Abs. 1 AMG ein komplettes Herstellungsverfahren für alle pharmazeutischen Produkte an.
Für jeden Wunsch finden wir eine individuelle Lösung durch unser Team.
Es werden von auditierten Firmen im In- und Ausland Pharma-Rohstoffe gekauft.